Der Ehevertrag ist der häufigste Grund für Paare, sich tatsächlich mit den rechtlichen Bestimmungen
der Ehe auseinanderzusetzen. Er ist jedoch nicht nur ein lästiges Übel, dass die Ehepartner in dem
unangenehmen Fall der Scheidung, an die kein frisch Verheirateter denken will, schützt. Er regelt
auch Haftungsfragen sowie Rechte und Pflichten in der Ehe. Er gibt darüber hinaus ein beruhigendes
Gefühl, da man sich einmal dezidiert mit der Thematik befasst hat und danach für alle Eventualitäten
gerüstet ist und sich keine Sorgen mehr über ungewissen Gefahren und Ängste machen muss.
Die Rechte und Pflichten von Eheleuten sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Diese gelten,
solange das Paar keine abweichenden Regelungen getroffen haben. Gewisse grundsätzlichen Rechte
aus dem BGB lassen sich in keinem Ehevertrag abändern. Das Recht lässt aber dennoch in vielen
Bereichen Gestaltungsspielräume zu.
Ein Ehevertrag ist kein Dokument, das, einmal aufgesetzt, nie wieder geändert werden kann. Im
Gegenteil ist es sogar ratsam, die Inhalte des Ehevertrages in größeren Zeitabständen immer
wieder darauf zu überprüfen, ob die geregelten Inhalte noch mit den realen Lebensumständen
übereinstimmen.