NRW Hochzeit

Das Namensrecht

Wie möchten Sie heißen?

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Bevor Sie sich trauen, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, wie Sie in Zukunft heißen wollen. Dabei spielen viele Dinge eine Rolle. Wollen Sie vielleicht Ihren Familiennamen vor dem Aussterben bewahren, ist Ihnen der eigene Name vielleicht auch so sehr ans Herz gewachsen, dass sie ihn nicht eintauschen wollen? Wägen Sie das Für und Wider einer Namensanpassung genau ab, schließlich wird Sie Ihre Entscheidung voraussichtlich Ihr ganzes Leben lang begleiten.


Sie können aus folgenden Entscheidungen wählen:

  • Die Eheleute nehmen den Familiennamen des Mannes an. Dies ist sozusagen die Tradition. Entscheiden sich die Heiratenden für diese Variante, so erhalten auch die Kinder diesen Namen. Pflicht ist es jedoch seit 1994 nicht mehr, den Namen des Mannes anzunehmen. Statt dessen muss die beabsichtigte Namensänderung für die Braut eindeutig von den zukünftigen Eheleuten beim Standesamt beantragt werden.
  • Die Eheleute nehmen den Familiennamen der Frau an. Auch hier erhalten dann die Kinder den neuen Familiennamen.
  • Es ist ebenfalls möglich, einen Doppelnamen zu wählen. Allerdings kann dies nur einer der Ehepartner tun. Der andere behält dabei nämlich seinen alten Familiennamen. Die Kinder bekommen dann den einfachen Familiennamen, der auch der offizielle Ehename ist. Ein Doppelname ist somit nicht „vererbbar“. Damit wollte der Gesetzgeber verhindern, dass sich innerhalb weniger Generationen wahre Bandwurmnamen entwickeln können. In welcher Reihenfolge Sie jedoch die Namen zum Doppelnamen zusammenfügen, bleibt Ihnen überlassen. Bei gleichem Nachnamen ist ein Doppelname übrigens nicht möglich.
  • Selbstverständlich dürfen Sie auch beide Ihren ursprünglichen Familiennamen behalten. Es muss also nicht direkt zum Ehestreit kommen, nur weil keiner von Ihnen beiden sich von dem alten Namen trennen kann. Allerdings müssen Sie sich soweit einigen, dass Sie einen der beiden Namen als offiziellen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Damit steht zwar im jeweiligen Pass der alte Name, die Kinder erhalten jedoch den neuen Familiennamen.
  • Sollten Sie nach einer Scheidung wieder heiraten, dürfen Sie Ihren Familiennamen behalten. Der neue Partner darf jedoch weder diesen Namen übernehmen noch darf dieser Name zum neuen Familiennamen werden.

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Verlobung und Recht

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