NRW Hochzeit

Die Steuerklassen

Wählen Sie nach Ihren Einkommensverhältnissen

Mann sortiert Steuerunterlagen

Sind Sie verheiratet, so werden Ihnen auch neue Steuerklassen zugewiesen. Sie können hier zwischen einer Veranlagung in Steuerklasse 3 und 5 oder alternativ beide in Steuerklasse 4 wählen. Welche Steuerklassen Sie wählen, hängt von den Unterschieden in Ihren Gehältern ab bzw. ob eventuell einer der Ehepartner kein Geld verdient. Steuerrechner im Internet helfen hier bei der Entscheidung.

Sobald Sie sich entschieden haben, müssen Sie die Änderung dem Finanzamt melden. Bei vielen Städten und Gemeinden geht das direkt über das zuständige Bürgerbüro. Dazu bringen Sie einfach Ihre alte Lohnsteuerkarte und einen Heiratsnachweis mit und lassen dann direkt vor Ort die Lohnsteuerkarte umändern. Die weitere Benachrichtigung des Finanzamtes übernimmt dann das Bürgerbüro.

 

Verlobung und Recht

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Auch in der Verlobungszeit haben Sie bereits Rechte und Pflichten.
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Der Ehevertrag

Der Ehevertrag regelt nicht nur das Ende einer Ehe sondern bringt den Eheleuten auch wärend einer Ehe Sicherheit und Beruhigung.
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