Sind Sie verheiratet, so werden Ihnen auch neue Steuerklassen zugewiesen. Sie können hier
zwischen einer Veranlagung in Steuerklasse 3 und 5 oder alternativ beide in Steuerklasse 4 wählen.
Welche Steuerklassen Sie wählen, hängt von den Unterschieden in Ihren Gehältern ab bzw. ob eventuell
einer der Ehepartner kein Geld verdient. Steuerrechner im Internet helfen hier bei der Entscheidung.
Sobald Sie sich entschieden haben, müssen Sie die Änderung dem Finanzamt melden. Bei vielen Städten
und Gemeinden geht das direkt über das zuständige Bürgerbüro. Dazu bringen Sie einfach Ihre alte
Lohnsteuerkarte und einen Heiratsnachweis mit und lassen dann direkt vor Ort die Lohnsteuerkarte
umändern. Die weitere Benachrichtigung des Finanzamtes übernimmt dann das Bürgerbüro.
Das Namensrecht
Wie möchten Sie heißen? Soll es der Name des Mannes, der Frau oder ein Doppelname sein?
» hier mehr
Verlobung und Recht
Auch in der Verlobungszeit haben Sie bereits Rechte und Pflichten.
» hier mehr
Buchtipps
Eine Zusammenstellung von Büchern rund um das Thema Heiraten.
» hier mehr
Der Ehevertrag
Der Ehevertrag regelt nicht nur das Ende einer Ehe sondern bringt den Eheleuten auch wärend einer Ehe Sicherheit und Beruhigung.
» hier mehr