NRW Hochzeit

Alles was Recht ist

Die rechtlichen Folgen einer Verlobung

Justitia

Bei der Verlobung versprechen sich zwei Menschen, einander zu heiraten. Nicht nur voreinander, sondern auch vor dem Gesetz sind die beiden damit nun einen Vertrag eingegangen. Aber keine Angst, dieser kann weder erzwungen noch eingeklagt werden. Sie haben allerdings einige Vorteile gegenüber unverheirateten Paaren. Sollte unglücklicherweise einer der beiden angehenden Eheleute vor Gericht müssen, so wird der verlobte Partner als Angehöriger betrachtet und kann vor Gericht die Aussage verweigern. Eine Auflösung der Verlobung kann trotz fehlender Erzwingung des Ehevollzugs trotzdem rechtliche Folgen haben. Man kann durchaus Schadensersatz für bereits getätigte Ausgaben zur Hochzeit verlangen. Verlobungsgeschenke und auch eventuelle Liebesbriefe können zurückverlangt werden. .

 

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